Aufstellung BP Nr. 152 „BayWa-Areal“ mit gleichzeitiger Teiländerung des BPs Nr. 117 „Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“
10. Juli 2023
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „BayWa-Areal“ mit gleichzeitiger Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 117 „Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „BayWa-Areal“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und umfasst eine Fläche von ca. 1,37 ha. Es beinhaltet die Grundstücke Fl.Nrn. 2234, 2235 und 2240 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 933/6 und 2212/1 jeweils Gemarkung Pfaffenhofen.
Das Gebiet wird im Norden von der Schrobenhausener Straße und im Osten von der Münchener Straße (B13) begrenzt. Der Bebauungsplanumgriff umfasst Teilbereiche der genannten Straßen. Im Westen wird das Plangebiet von den Ilmauen begrenzt. Südlich des Plangebiets befindet sich der Biergarten „Stockerhof“. Im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, ist das Plangebiet schwarz gestrichelt umrandet:
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Mit Aktivierung der Brachfläche soll dem Bedarf an Wohnraum und wohnortnahen Arbeitsplätzen entsprochen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Dienstag, 18.07.2023 bis einschließlich Montag, 04.09.2023
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 07.07.2023
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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