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Aufstellung BP Nr. 196 „Am Gerlet IV“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 196 „Am Gerlet IV“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 196 „Am Gerlet IV“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit der Fl.-Nr. 301/0, Gemarkung Eberstetten, sowie den Fl.-Nrn. 720/0, 720/2, 720/3, 720/13, 720/10, 720/11, 720/12, 720/7, 720/8, 720/9, 720/6 und 720/4, Gemarkung Förnbach. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Eberstettener Straße/Zum Annesberg Richtung Osten, bis an den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 49 „Am Gerlet“ sowie Nr. 77 „Am Gerlet II“. Der Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Ziel des Bebauungsplans ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, sowie eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden und stark gemischten Gebäudestrukturen im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden, in der Zeit von

Donnerstag, 05.01.2023 bis einschließlich Montag, 13.02.2023

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.12.2022

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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