Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“

Hundesteuer 2023

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ beschlossen. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn.: 1059, 320/3 und 1059/9 Gemarkung Pfaffenhofen. Er befindet sich südlich vom Schindelhauserweg, östlich angrenzend an der Bahntrasse München - Treuchtlingen und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung sind in der Zeit von

Freitag, 15.12.2023 bis einschließlich Dienstag, 30.01.2024

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung veröffentlicht. Außerdem liegen die Unterlagen während dieser Zeit zu den allgemeinen Dienststunden auch im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet einzusehen ist und zudem öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 13.12.2023

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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