Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A „Dr.-Bergmeister-Straße“

Zur Straßenumbenennung „Daiichi­-Sankyo-Straße"

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A „Dr.-Bergmeister-Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A „Dr.-Bergmeister-Straße“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat folgendes ergeben: Durch den geplanten Bebauungsplan sind keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten. Mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – wassersensibler Bereich – sind als nicht erheblich einzustufen, da sie durch bauliche Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet von Pfaffenhofen zwischen der Dr.-Bergmeister-Straße und der Schrobenhausener Straße. Es erstreckt sich ausgehend von der südwestlichen Ecke Dr.-Bergmeister-Straße / Kapellenweg bis einschließlich der westlichen Bebauung entlang der Dr.-Bergmeister-Straße sowie der Bebauung an der westlichen Heinrich-Streidl-Straße und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Für das Plangebiet werden folgende allgemeine Planungsziele verfolgt: Es sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine sozialverträgliche Nachverdichtung der bestehenden Bebauung unter Berücksichtigung der stark heterogenen Gebäudestrukturen zu steuern. Aufgrund der Lage an einer stark befahrenen Umgehungsstraße kommt der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen eine besondere Bedeutung zu.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind in der Zeit von Mittwoch, 11.02.2026 bis einschließlich Montag, 23.03.2026

im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Veröffentlichungszeitraums im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.02.2026

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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