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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung befindet sich im Anschluss an den westlichen Ortsrand von Affalterbach und ist in nachfolgendem Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Der vom Ferienausschuss in seiner Sitzung am 21.01.2021 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von

Freitag, 05.02.2021 bis einschließlich Montag, 08.03.2021

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.01.2021

Thomas Herker

1. Bürgermeister

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