Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
13. Januar 2026
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am südlichen Ortsrand von Sulzbach und schließt südlich an den Bistumerweg beziehungsweise die Straße Sulzbach an. Er umfasst eine Baulücke mit einer Fläche von rund 5.200 m² und ist im nachfolgenden Lageplan 1 schwarz gestrichelt dargestellt. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird auf den in Lageplan 2 ausgewiesenen Flächen in Pfaffenhofen zwischen der Posthofstraße und der Ilm sowie auf den in Lageplan 3 dargestellten Flächen nordöstlich des Brunhuberwegs nachgewiesen. Letztere befinden sich nördlich der Moosburger Straße in Pfaffenhofen.
Plangebiet – Lageplan 1:
Ausgleichsfläche – Lageplan 2:
Ausgleichsfläche – Lageplan 3:
Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 197 „Sulzbach II“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Mittwoch, 14.01.2026 bis einschließlich Montag, 16.02.2026
im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanungund über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, Dorngrasmücke, Klappergrasmücke, Stieglitz, Buntspecht, Grünspecht, Star)Aussagen zu Artenspektrum faunistisch und floristisch im Plangebiet und -umfeld sowie zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Informationen zum Schutzgut Biologische Vielfalt
Aussagen zu vorhandenen Freiflächen und GehölzbeständenInformationen zum Schutzgut Boden, Fläche
BaugrundgutachtenAussagen zur Bodenbeschaffenheit, Flächeninanspruchnahme; Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der InanspruchnahmeInformationen zum Schutzgut Wasser
BaugrundgutachtenAussagen zu Böden, Bodenfunktion, Versickerung von Oberflächenwasser; Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der InanspruchnahmeInformationen zum Schutzgut Klima und Luft
Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion Informationen zum Schutzgut Mensch u. Gesundheit
Aussagen zu Staub- und LärmbelastungenInformationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Aussagen zur topographischen Lage des PlangebietesAussagen zu Blickbeziehungen und GesamtwirkungInformationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Hinweis auf Baudenkmäler im Planumfeld
Im Weiteren sind insbesondere Informationen zu den Schutzgütern Abfall und Abwasser sowie den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen vorhanden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 12.01.2026
i.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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