Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1574, 1574/3, 1574/4, 1575, 1575/2, 1575/3, 1575/4, 1575/5, 1575/6, 1575/10, 1576, 1576/2, 1576/4, 1576/5, 1577, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1677/6, 1583, 1583/2, 1583/3, 1584, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1585 und 1585/2 der Gemarkung Pfaffenhofen. Er befindet sich im Bereich zwischen der Hohenwarter Straße im Norden, der Äußeren Quellengasse im Süden, der Sudetenstraße im Westen und Radlberg im Osten. Der Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Ziel des Bebauungsplans ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen, sowie eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden, in der Zeit von

Mittwoch, 28.12.2022 bis einschließlich Dienstag, 07.02.2023

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.12.2022

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.