Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung
15. Juli 2025

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich der Planung erstreckt sich über die bisher unbeplanten Grundstücke südlich und nördlich der Niederscheyerer Straße, ausgehend von den Straßen Obere Wiesen und Sonnenhang im Osten bis an das westliche Ende des Ortsteils Niederscheyern und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie Erhalt ortstypischer Strukturen und Bewahrung des Plangebiets vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind in der Zeit von
Donnerstag, 17.07.2025 bis einschließlich Montag, 01.09.2025
im Internet unter https://pfaffenhofen.de/artikel/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Veröffentlichungszeitraums im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 15.07.2025
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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