Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellung Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“

Aufstellung Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ © Bayerische Vermessungsverwaltung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ beschlossen. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn.: 1059, 320/3 und 1059/9 Gemarkung Pfaffenhofen. Er befindet sich südlich vom Schindelhauserweg, östlich angrenzend an der Bahntrasse München - Treuchtlingen und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von Wohnraum.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Freitag, 28.10.2022 bis einschließlich Montag, 28.11.2022

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.10.2022

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.