Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre

Stadtwappen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ der Stadt      Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss

B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

 A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in  seiner Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße  in Tegernbach“ beschlossen.

 Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Weiterentwicklung des Ortskerns unter Berücksichtigung  der baukulturellen Gegebenheiten und des dörflichen Charakters zu gewährleisten.  Insbesondere sollen ortstypische Strukturen bewahrt und das Gebiet vor einer  unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden. Vorgesehen sind  Festsetzungen zur Regelung der Versiegelung (GRZ 0,3), der Gebäudestruktur sowie der  Geschossigkeit (II/II+D). Zulässig sollen auf Hauptgebäuden lediglich rote Satteldächer  sein, entsprechend der dort vorherrschenden Bebauung. Zudem soll die maximal zulässige  Anzahl der Wohneinheiten geregelt werden. Diese soll auf eine Wohneinheit je 250 m²  Grundstücksfläche und maximal 5 Wohneinheiten je Wohngebäude festgelegt werden. Die  Dichte durch Wohngebäude soll zudem über die Baugrenzen reguliert werden, die mindestens  einen Abstand von 3 m zum öffentlichen Straßenraum einhalten sowie eine Tiefe von  durchschnittlich 20 m haben sollen.

 Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 3, 4, 4/2, 60, 60/5,  60/6, 60/7, 61/2, 61/3, 61/4, 62, 62/2, 64, 66, 68, 70/2, 73, 75, 76, 77, 78/2, 80, 81, 81/1, 81/2,  82, 83, 84, 84/4, 84/5, 85, 86, 87, 87/1, 88, 90/2, 92, 94, 94/2, 99, 100, 102, 102/2, 103, 105/1, 109,  110, 110/1, 111, 166/3, 166/27, 166/28, 166/38, 166/40, 166/41, 832/4, 832/5, 834, 834/6, 998/2,  998/3, 166/26, 1180/3, 1182/1, 1182/2, 1182/3, sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 90, 105, 166/23,  166/24, 166/35, 166/42, 166/43, 166/46, 1000/1 und 1185/1 der Gemarkung Tegernbach. Er  erstreckt sich ausgehend von der Ecke Unthofstraße/Oberhofstraße nach Norden bis an die  Ecke Unthofstraße/Göbelsbacher Straße jeweils östlich und Westlich der Unthofstraße mit  fingerartigen Ausweitungen sowohl nach Norden, Osten wie auch Westen, bis an den  jeweiligen Siedlungsrand und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der  Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die  Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen  Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz  18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und bis 23.02.2024 zur Planung äußern.

 B) Weiter hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in  seiner Sitzung am 18.01.2024 zur Sicherung der Planungsabsichten eine Veränderungssperre für  den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 189 „An  der Unthofstraße in Tegernbach“ erlassen, also für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 3 , 4, 4/2,  60, 60/5, 60/6, 60/7, 61/2, 61/3, 61/4, 62, 62/2, 64, 66, 68, 70/2, 73, 75, 76, 77, 78/2, 80, 81,  81/1, 81/2, 83, 84, 84/4, 84/5, 85, 86, 87, 87/1, 88, 90/2, 92, 94, 94/2, 99, 100, 102, 102/2, 103,  105/1, 109, 110, 110/1, 111, 166/3, 166/27, 166/28, 166/38, 166/40, 166/41, 832/4, 832/5, 834,  834/6, 998/2, 998/3, 166/26, 1180/3, 1182/1, 1182/2, 1182/3, sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 90,  105, 166/23, 166/24, 166/35, 166/42, 166/43, 166/46, 1000/1 und 1185/1 der Gemarkung  Tegernbach. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Unthofstraße/Oberhofstraße nach Norden  bis an die Ecke Unthofstraße/Göbelsbacher Straße jeweils östlich und Westlich der Unthofstraße  mit fingerartigen Ausweitungen sowohl nach Norden, Osten wie auch Westen, bis an den  jeweiligen Siedlungsrand und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der  Bekanntmachung ist:

 Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung  über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt,  Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf   Verlangen Auskunft erteilt.

 Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das  Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.01.2024

i.A.

Florian Zimmermann

Stadtbauameister

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