Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre des Bebauungsplans Nr. 206 "Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße"

Stadtwappen

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss

B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau - und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für künftige Gewerbeentwicklungen nach aktuellem Planungsrecht. Hierfür sollen neben der Ausweisung eines Gewerbegebiets mit eindeutigen Regelungen für betriebsbezogenes Wohnen insbesondere auch klare Vorgaben zum Lärm- und Hochwasserschutz festgelegt werden.

Der Geltungsbereich der Planung erstreckt sich ausgehend von der nordwestlichen Ecke der Raiffeisenstraße bis an die südöstliche Ecke der Raiffeisenstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und bis 26.08.2024 zur Planung äußern.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Sicherung der Planungsabsichten in seiner Sitzung am 25.07.2024 eine Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ erlassen, also für die Grundstücke von der nordwestlichen Ecke der Raiffeisenstraße bis an die südöstliche Ecke der Raiffeisenstraße. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, ersichtlich:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung oder während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.07.2024

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.