Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Bebauungsplan Nr. 180 "Am Burgfriedenstein"

Skizze vom EcoQuartier. Die Fläche neben dem rot gekennzichneten Kindergarten ist dick-schwarz umrandet. © Bayrische Vermessungsverwaltung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 180 „Am Burgfriedenstein“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und weist eine Grundfläche von unter 10.000 m² auf. Die in § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB genannten Ausschlussgründe liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1058 der Gemarkung Pfaffenhofen. Er grenzt im Osten an die Kindertagesstätte „Ecolino“ und das Baugebiet „Eco-Quartier“ an und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Innenbereich für unterschiedliche Zielgruppen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von Freitag, 20.08.2021 bis einschließlich Montag, 11.10.2021 öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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