Bebauungsplanes Nr. 208 „Heilpädagogisches Zentrum“
20. Juli 2026
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 208 „Heilpädagogisches Zentrum“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 208 „Heilpädagogisches Zentrum“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Planungsgebiet umfasst die Flächen des Heilpädagogischen Zentrums in Pfaffenhofen an der Ecke Scheyerer Straße / Adolf-Rebl-Straße. Die Ausgleichsflächen befinden sich am westlichen Ortsrand Pfaffenhofens am Gerolsbach zwischen Schrobenhausener Straße und Zur Mühle. Beide Flächen sind nachfolgendend in einem Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Plangebiet:
Ausgleichsflächen:
Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Freitag, 24.07.2026 bis einschließlich Montag, 07.09.2026
im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.07.2026
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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