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Bekanntmachung: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 154 „Heißmanning – Weingartenfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“

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Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 154 „Heißmanning – Weingartenfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung Bebauungsplans Nr. 154 „Heißmanning – Weingartenfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan befindet sich zwischen der südlichen Randbebauung der Weinstraße in Heißmanning und erstreckt sich Richtung Süden bis zur Anton-Schranz-Straße. Im Osten schließt der Planbereich direkt an die Bestandsbebauung in Heißmanning an und erstreckt sich bis zum Ende der Pferdekoppel im Westen. Er umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Heißmanning – Weingartenfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung bzw. Anpassung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern im geförderten Wohnungsbau sowie eines BHKW zur zentralen Wärmeversorgung des Gebietes.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Mittwoch, 28.08.2019 bis einschließlich Donnerstag, 16.10.2019

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.08.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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