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Bekanntmachung: Abstufung der Ortsstraßen „Sonnenstraße“ und „Hauptplatz“

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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Abstufung der Ortsstraßen „Sonnenstraße“ und „Hauptplatz“ (Teilfläche) zu einem beschränkt öffentlichen Weg

Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.09.2018 einstimmig, die „Sonnenstraße“ und den „Hauptplatz“ (Teilfläche), die als Ortsstraßen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet sind, zu einem beschränkt öffentlichen Weg (Fußgängerzone nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG abzustufen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist die Abstufung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).

Straßenbezeichnung „Sonnenstraße (Fußgängerzone)“
Anfangspunkt: km 0,000 (Einmündung Ortsstraße „Hauptplatz“)
Endpunkt: km 0,060 (Einmündung Ortsstraße „Auenstraße“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,060
Gesamtlänge: km 0,060
Fl.-Nr.: 171, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: Frei nur für Fußgänger, Radfahrer und eingeschränkten Lieferverkehr

Straßenbezeichnung „Hauptplatz“
Anfangspunkt: km 0,090 (Hauptplatz 39 Fl.-Nr.191, Gemarkung Pfaffenhofen)
Endpunkt: km 0,248 (Einmündung in den beschränkt öffentlichen Weg Hauptplatz)
Länge des abzustufenden Teilstücks südöstlicher Teil: km 0,0158
Gesamtlänge der Ortsstraße im nordöstlichen Teil: km 0,0248
Fl.-Nr.: 60 Teilfläche südöstlicher Teil, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: Frei nur für Fußgänger, Radfahrer und eingeschränkten Lieferverkehr

Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Die Abstufung und Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben; sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.10.2018
i. A.
Günter Prokisch
Stellvertretender Stadtbaumeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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