Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Siebenecken II“
16. August 2018

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Freiflächenphotovoltaikanlage Siebenecken II“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Freiflächenphotovoltaikanlage Siebenecken II“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Planungsgebiet umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 522 und 522/2 der Gemarkung Eberstetten. und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 27.08.2018 bis einschließlich Mittwoch, 26.09.2018
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.08.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Freiflächenphotovoltaikanlage Siebenecken II“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Freiflächenphotovoltaikanlage Siebenecken II“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Planungsgebiet umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 522 und 522/2 der Gemarkung Eberstetten. und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 27.08.2018 bis einschließlich Mittwoch, 26.09.2018
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.08.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.