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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 des Wasserzweckverbands "Geroldshausener Gruppe"

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Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

des Wasserzweckverbands „Geroldshausener Gruppe“

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 18.11.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m § 4 BekV eine Woche lang nach Erscheinen des Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Schweitenkirchen – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht aufgelegt. Außerdem liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres im Rathaus Schweitenkirchen -Kämmerei- innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

Die Haushaltssatzung 2025 wurde im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm am 15.01.2025 (Ausgabe 02/2025) veröffentlicht.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 20.01.2025

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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