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Bekanntmachung: Erlass einer Satzung zum Bebauungsplan Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“

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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 eine Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“, also für die Fl.Nrn. 1304/3, 1304/4, 1304/6 Teilfläche, 1304/7, 1353, 1354, 1354/2, 1354/3 und 1354/4, Gemarkung Pfaffenhofen, beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Bereich westlich der Ingolstädter Straße, gegenüber der öffentlichen Parkplätze für das Schwimmbad und das Sportareal an der Ilm und ist im Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.09.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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