Bekanntmachung: Flurneuordnung Ehrenberg, Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
17. Oktober 2019

Flurneuordnung Ehrenberg
Stadt Pfaffenhofen/Ilm, Landkreis Pfaffenhofen/Ilm
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, dem 05.11.2019, um 19:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Ehrenberg, Am Kreuzberg 1A.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern in der Verwaltung der Stadt Pfaffenhofen/Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaf-fenhofen, vom 21.10.2019 mit 04.11.2019 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
gez. Thomas Herker, 1. Bürgermeister
Stadt Pfaffenhofen/Ilm, Landkreis Pfaffenhofen/Ilm
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, dem 05.11.2019, um 19:00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Ehrenberg, Am Kreuzberg 1A.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern in der Verwaltung der Stadt Pfaffenhofen/Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaf-fenhofen, vom 21.10.2019 mit 04.11.2019 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
gez. Thomas Herker, 1. Bürgermeister
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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