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Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung – Grund- und Gewerbesteuer

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Am 15. Februar 2019 ist zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B für 1. Kvj. 2019
Gewerbesteuervorauszahlung für 1. Rate 2019


Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 31.01.2019
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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