Bekanntmachung über die Erteilung einer isolierten Befreiung betreffend die Errichtung eines Fahrradunterstands Jahnstraße 9
25. Februar 2026
Ortsübliche BekanntmachungVollzug der Baugesetze;
Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer isolierten Befreiung vom 23.02.2026 mit dem Aktenzeichen 424-2025-IABBP betreffend die Errichtung eines Fahrradunterstands für 22 Fahrräder an einer Wohnanlage mit 16 Wohnungen in der Jahnstraße 9, Fl.Nr. 851/114, Gem. Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Der verfügende Teil der Genehmigung:
Bauvorhaben: Errichtung eines Fahrradunterstands für 22 Fahrräder an einer Wohnanlage mit 16 Wohnungen.
Bauherr: WEG Jahnstraße 9 + 9a, Jahnstraße 9, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bauort: Jahnstraße 9, FlNr. 851/114, Gemarkung Pfaffenhofen
Zum Antrag vom: 16.12.2025, eingegangen bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 18.12.2025
Die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm erlässt folgenden
B e s c h e i d:
Die Errichtung eines Fahrradunterstands für 22 Fahrräder an einer Wohnanlage mit 16 Wohnungen. (Maße gem. Bauvorlagen) auf dem Grundstück Jahnstraße 9, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, Fl.Nr. 851/114 Gemarkung Pfaffenhofen, außerhalb der im Bebauungsplan Nr.11 „Dr. Bergmeister Straße“ festgesetzten Baugrenze wird zugelassen.Dieser Zulassung liegen die mit obigem Antrag eingereichten Bauvorlagen, geprüft am 30.01.2026, zugrunde.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Für diesen Bescheid wird eine Grundgebühr von 75,00 € und Auslagen in Höhe von 750,00 € festgesetzt, somit insgesamt: 825,00 €.G r ü n d e :
Nicht wiedergegeben.Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, 2, 5, 6 und 10 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. den jeweiligenTarif-Nummern zum Kostenverzeichnis [KVz].Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung des Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.Bitte beachten Sie, dass Rechtsmittel von Dritten (z.B. Nachbarklagen) gegen die Zulassung eines Bauvorhabens keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Das heißt, mit dem Bau kann im Regelfall sofort begonnen werden, aber auf eigenes Risiko.Der Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Zeit
vom Donnerstag, 19.03.2026 bis einschließlich Montag, 20.04.2026
während der regulären Dienstzeit in der Stadtverwaltung Pfaffenhofen, Hauptplatz 18, zweites Obergeschoss, Zimmer-Nr. 2.16 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Dort können Beteiligte Einwendungen vorbringen. Nach Ablauf der Frist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen den Bescheid ausgeschlossen. Die Zustellung der isolierten Befreiung wird durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, den 24.02.2026
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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