Beteiligung der Öffentlichkeit Aufstellung Bebauungsplan Nr. 201 "An den Heimgärten"
06. Februar 2025

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „An den Heimgärten“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „An den Heimgärten“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich in zweiter Reihe nördlich der Ziegelstraße und grenzt im Norden an den Kindergarten St. Andreas sowie an die Heimgartenanlage an; es ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Freitag, 07.02.2025 bis einschließlich Mittwoch, 12.03.2025
im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht. Nutzen Sie alternativ den QR-Code:
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 05.02.2025
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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