Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 „Gewerbegebiet Raiffeisenstraße“

Zur Straßenumbenennung „Daiichi­-Sankyo-Straße"

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 „Gewerbegebiet Raiffeisenstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Flächen entlang der Raiffeisenstraße von deren nordwestlicher bis zur südöstlichen Ecke einschließlich der angrenzenden Grundstücke. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

Freitag, 21.08.2026 bis einschließlich Donnerstag, 01.10.2026

im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.08.2026

I.A.

Erich Weisser

Stellv. Stadtbaumeister

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.