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Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 175 „Kuglhof 2“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 175 „Kuglhof 2“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 175 „Kuglhof 2“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Planungsgebiet befindet sich südlich des bestehenden Gewerbegebiets Kuglhof an der Äußeren Moosburger Straße und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Freitag, 16.12.2022 bis einschließlich Montag, 30.01.2023

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 07.12.2022

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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