Ab 1. Oktober: Bitte Hecken zurückschneiden
16. September 2025

In vielen Bereichen des Pfaffenhofener Stadtgebiets werden Geh- und Radwege durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken stark eingeschränkt. Teilweise sind Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, da der Bewuchs den Gehweg blockiert. Auch für Autofahrer stellen stark überwachsene Einmündungen und nicht mehr sichtbare Verkehrsschilder ein Sicherheitsrisiko dar.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken oder sonstige Gehölze in Gärten zu entfernen oder zurückzuschneiden. Ausgenommen hiervon sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt der Pflanzen oder der Entfernung von übermäßigem Zuwachs dienen. Zusätzlich schreibt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) vor, dass keine Bepflanzungen angelegt werden dürfen, wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Das Verbot erfasst nicht nur die Neuanlegung von Anpflanzungen, sondern auch das Wachsen lassen von Pflanzen.
Aus diesem Grund bittet die Stadt Pfaffenhofen alle Grundstückseigentümer, ab dem 1. Oktober 2025 ihre Bäume, Hecken und Sträucher entsprechend zurückzuschneiden. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, wäre die Stadtverwaltung laut BayStrWG notfalls sogar berechtigt, überhängende Äste im Bedarfsfall entfernen zu lassen – auf Kosten des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Im Sinne eines guten Miteinanders empfiehlt die Stadt darüber hinaus, nicht nur zum öffentlichen Verkehrsraum hin, sondern auch gegenüber angrenzenden Grundstücken auf einen ordentlichen Rückschnitt von Hecken und Ästen zu achten.
Außerdem weist die Stadt Pfaffenhofen darauf hin, dass Grundstücksbesitzer verpflichtet sind, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege und Straßen sauber zu halten und in den Wintermonaten auch von Schnee und Eis zu befreien. Detaillierte Informationen hierzu sind in der entsprechenden Verordnung unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht.
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