Bitte Hecken zurückschneiden
29. September 2026
Ab dem 1. Oktober dürfen Bäume, Hecken und Sträucher wieder stärker zurückgeschnitten werden. Die Stadt Pfaffenhofen bittet deshalb Grundstückseigentümer, den Bewuchs auf ihren Grundstücken zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte vorzunehmen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken oder andere Gehölze in Gärten zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Zulässig sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt der Pflanzen oder der Beseitigung von übermäßigem Zuwachs dienen.
Unabhängig davon müssen Grundstückseigentümer darauf achten, dass ihre Bepflanzung nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwächst und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Dies regelt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Die Vorschriften betreffen somit nicht nur das Anlegen neuer Bepflanzungen, sondern auch das ungehinderte Weiterwachsen vorhandener Pflanzen. Überhängende Äste, ausladende Sträucher oder zu breit gewachsene Hecken können Geh- und Radwege erheblich einengen. Für Fußgänger kann dies dazu führen, dass sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auch an Einmündungen und Kreuzungen kann dichter Bewuchs die Sicht beeinträchtigen oder Verkehrsschilder verdecken und damit zu einer Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden.
Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann die Stadtverwaltung nach dem BayStrWG im Bedarfsfall auch die Beseitigung überhängender Äste veranlassen. Die entstehenden Kosten können dem jeweiligen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden.
Auch zwischen Nachbarn trägt ein regelmäßiger Rückschnitt zu einem guten Miteinander bei. Die Stadt empfiehlt deshalb, nicht nur den Bewuchs entlang öffentlicher Wege und Straßen im Blick zu behalten, sondern auch auf angrenzende Grundstücke Rücksicht zu nehmen.
Darüber hinaus erinnert die Stadt Pfaffenhofen daran, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Straßen sauber zu halten. In den Wintermonaten gehört dazu auch die Räumung von Schnee und Eis.
Weitere Informationen zu den entsprechenden Pflichten sind in der städtischen Verordnung zu finden unter: pfaffenhofen.de/ortsrecht.
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