Blinker für Fahrrad und Helm
30. Oktober 2025
Seit Juni 2024 sind sog. Fahrrichtungsanzeiger für Fahrräder und e-Bikes offiziell in Deutschland erlaubt. Dadurch wächst das Angebot an technischen Hilfsmitteln zum Anzeigen des Fahrtrichtungswechsel stetig. Zwar erlaubt die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) nun die elektrischen Blinker, gibt aber gleichzeitig auch klare Regeln vor, welche lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern zulässig sind. Deshalb sollte man beim Kauf eines anbaubaren Blinkers darauf achten, dass dieser den in der StVZO genannten UNECE-Regeln entspricht. Die Verwendung von selbstgebastelten
Fahrtrichtungsanzeigern ist übrigens nicht erlaubt. Eine Pflicht zur Benutzung besteht nicht. So kann jeder selbst entscheiden, ob er die elektronischen Helfer verwenden mag. Sollte das Nachrüsten des Fahrrads nicht möglich oder zu aufwändig sein, sind Fahrradhelme mit integrierten Blinkern eine gute Alternative. Die Sicherheit von Radfahrern verbessern, können die leuchtenden Anzeigen insbesondere bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen. Außerdem bleiben damit beim Abbiegen beide Hände am Lenker, was helfen kann Stürze zu vermeiden.
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