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BP Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ – Aufstellungsbeschluss & Erlass Veränderungssperre

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss

B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern sowie ortstypische Strukturen zu erhalten und das Gebiet vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung zu bewahren.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 30/6, 41, 42, 43, 43/2, 50/3, 50/4, 50/5, 50/6, 51, 51/1, 52, 52/1, 52/2, 52/3, 53/2, 53/3, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/23, 47/24, 47/25, 47/26, 70, 70/1, 70/2, 70/3, 70/4, 70/5, 70/6, 70/8, 317/3, 317/5, 317/9, 317/34, 322, 322/1, 323, 323/1, 323/2, 324/1, 325/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 45 und 363/1 der Gemarkung Niederscheyern. Er erstreckt sich über die bisher unbeplanten Grundstücke südlich und nördlich der Niederscheyerer Straße, ausgehend von den Straßen Obere Wiesen und Sonnenhang im Osten bis an das westliche Ende des Ortsteils Niederscheyern und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und bis 08.02.2023 zur Planung äußern.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 19.01.2023 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“, also für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, 30/6, 41, 42, 43, 43/2, 50/3, 50/4, 50/5, 50/6, 51, 51/1, 52, 52/1, 52/2, 52/3, 53/2, 53/3, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/5, 47/23, 47/24, 47/25, 47/26, 70, 70/1, 70/2, 70/3, 70/4, 70/5, 70/6, 70/8, 317/3, 317/5, 317/9, 317/34, 322, 322/1, 323, 323/1, 323/2, 324/1, 325/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 45 und 363/1 der Gemarkung Niederscheyern, eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich über die bisher unbeplanten Grundstücke südlich und nördlich der Niederscheyerer Straße, ausgehend von den Straßen Obere Wiesen und Sonnenhang im Osten bis an das westliche Ende des Ortsteils Niederscheyern und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 23.01.2023

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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