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Bürgerentscheide verschoben

Stadtverwaltung am „Brückentag“ geschlossen

Durch die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2023 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2023 wurde das vom Stadtrat am 19. Januar 2023 beschlossene Ratsbegehren zum Gewerbegebiet „Kuglhof II“, das die Formulierung „mit Südumgehung“ verwendet, beanstandet. Das Ratsbegehren war mit einer renommierten Münchner Fachanwaltskanzlei abgestimmt und dem Stadtrat im Anschluss danach vorgelegt worden.

Wider Erwarten und entgegen der Meinung der städtischen Rechtsvertretung hat die Verwaltungsgerichtbarkeit der Stadt untersagt, das Ratsbegehren „Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark Kuglhof mit Südumgehung“ mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. llm den Bebauungsplan ‚Kuglhof ll‘ für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?“ weiter zu betreiben.

Die ursprünglich für den 2 April vorgesehene Abstimmung über dieses Ratsbegehren zusammen mit dem Bürgerbegehren „Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof II“ findet also nicht statt. Die bisherigen Wahlunterlagen sind damit ungültig und sollten nicht weiter verwendet werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden neue Wahlunterlagen erhalten.

Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung am 23. März den neuen Abstimmungsrahmen bestimmen. Neben der Entscheidung über eine angepasste Fragestellung für ein Ratsbegehren, hat der Stadtrat insbesondere einen neuen Termin für die Abstimmung festzulegen. Diese hat unverzüglich im Anschluss an das ursprüngliche Ende der Dreimonatsfrist aus Art. 18a GO Abs. 10 stattzufinden. Weiterhin muss bei der Terminbestimmung auf die regelkonforme Vorbereitung und Durchführung der Abstimmungen gesichert sein. Denn die Wahlberechtigten müssen ihre Wahlunterlagen mindestens 21 Tage vor Abstimmung erhalten.

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