Die Schwerpunkte des Heimat- und Kulturkreises im Jahr 2018
12. Februar 2018

Anfang Februar 2018 fand die Jahreshauptversammlung des Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen statt.
Ein Wesentliches Thema der Versammlung war die Ensembleproblematik am Pfaffenhofener Hauptplatz. Seit 20. Dezember 2016 gibt es einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach dem in einem eingetragenen Ensemble wie es der Hauptplatz ist, kein Gebäude ohne Genehmigung des Denkmalamtes abgerissen werden darf, auch wenn es selbst kein Baudenkmal ist. Entschieden wird das jedoch im Einzelfall. Der Beschluss kann vielleicht mehr Sicherheit für die Jungbräu-Fassade bedeuten, die im Gegensatz zu dem kleineren Nachbargebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Andererseits wird das Cafè Hipp, dessen Denkmalstatus kürzlich aufgehoben wurde, wohl doch durch einen Neubau ersetzt werden dürfen.
Anlässlich der Neubaupläne am unteren Hauptplatz, die in der Bevölkerung und im Denkmalamt aus unterschiedlichen Gründen umstritten sind, wurde der Wunsch geäußert, verstärkt auf eine verbindliche Gestaltungssatzung für den Hauptplatz hinzuwirken. Pfaffenhofen besitzt zwar eine Gestaltungsfibel die aber nur empfehlen kann, wie sich ein Neubau Einfügen soll.
Zur Erhaltung eines historischen Stadtbilds empfehlen Denkmalschützer drei Möglichkeiten: erstens eine Gestaltungssatzung, die für ein bestimmtes Areal Gestaltungsrichtlinien verbindlich vorschreibt, zweitens eine Erhaltungssatzung, die festlegt, welche Gebäude und Ensembles erhalten werden müssen, und drittens ein Kommunales Denkmalkonzept, das eine ganze Stadt oder ein Viertel analysiert, erhaltenswerte Bauten, Wege und Freiflächen festhält, aber unverbindlich ist. Diese dritte Möglichkeit wurde auf Betreiben des Heimat- und Kulturkreises im Herbst von der Landeskonservatorin Dr. Susanne Fischer in Pfaffenhofen vorgestellt.
Beim Vergleich von Gestaltungsfibel, Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung und Kommunalem Denkmalkonzept kam die Versammlung zu der Auffassung, dass eine Gestaltungssatzung für den Hauptplatz eine bessere Lösung sei als die bisherige unverbindliche Gestaltungsfibel. Sie sei auch eher durchsetzbar als eine Erhaltungssatzung bzw. ein aufwendiges aber ebenfalls unverbindliches "Kommunales Denkmalkonzept".
Noch ein wichtiger Hinweis: drei Veranstaltungen des Heimat- und Kulturkreises sind im Programmheft des KEB fehlerhaft wiedergegeben. Die richtigen Angaben finden sich unter "Veranstaltungen" auf der Homepage des Vereins: www.hkk-paf.de - und jeweils auf PAFundDU.
Ein Wesentliches Thema der Versammlung war die Ensembleproblematik am Pfaffenhofener Hauptplatz. Seit 20. Dezember 2016 gibt es einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach dem in einem eingetragenen Ensemble wie es der Hauptplatz ist, kein Gebäude ohne Genehmigung des Denkmalamtes abgerissen werden darf, auch wenn es selbst kein Baudenkmal ist. Entschieden wird das jedoch im Einzelfall. Der Beschluss kann vielleicht mehr Sicherheit für die Jungbräu-Fassade bedeuten, die im Gegensatz zu dem kleineren Nachbargebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Andererseits wird das Cafè Hipp, dessen Denkmalstatus kürzlich aufgehoben wurde, wohl doch durch einen Neubau ersetzt werden dürfen.
Anlässlich der Neubaupläne am unteren Hauptplatz, die in der Bevölkerung und im Denkmalamt aus unterschiedlichen Gründen umstritten sind, wurde der Wunsch geäußert, verstärkt auf eine verbindliche Gestaltungssatzung für den Hauptplatz hinzuwirken. Pfaffenhofen besitzt zwar eine Gestaltungsfibel die aber nur empfehlen kann, wie sich ein Neubau Einfügen soll.
Zur Erhaltung eines historischen Stadtbilds empfehlen Denkmalschützer drei Möglichkeiten: erstens eine Gestaltungssatzung, die für ein bestimmtes Areal Gestaltungsrichtlinien verbindlich vorschreibt, zweitens eine Erhaltungssatzung, die festlegt, welche Gebäude und Ensembles erhalten werden müssen, und drittens ein Kommunales Denkmalkonzept, das eine ganze Stadt oder ein Viertel analysiert, erhaltenswerte Bauten, Wege und Freiflächen festhält, aber unverbindlich ist. Diese dritte Möglichkeit wurde auf Betreiben des Heimat- und Kulturkreises im Herbst von der Landeskonservatorin Dr. Susanne Fischer in Pfaffenhofen vorgestellt.
Beim Vergleich von Gestaltungsfibel, Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung und Kommunalem Denkmalkonzept kam die Versammlung zu der Auffassung, dass eine Gestaltungssatzung für den Hauptplatz eine bessere Lösung sei als die bisherige unverbindliche Gestaltungsfibel. Sie sei auch eher durchsetzbar als eine Erhaltungssatzung bzw. ein aufwendiges aber ebenfalls unverbindliches "Kommunales Denkmalkonzept".
Noch ein wichtiger Hinweis: drei Veranstaltungen des Heimat- und Kulturkreises sind im Programmheft des KEB fehlerhaft wiedergegeben. Die richtigen Angaben finden sich unter "Veranstaltungen" auf der Homepage des Vereins: www.hkk-paf.de - und jeweils auf PAFundDU.
Autor: Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
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