E-Fahrbonus der Stadtwerke Pfaffenhofen
30. Januar 2024
Aktiv die Verkehrswende vorantreiben und dabei noch von attraktiven Prämien profitieren: Besitzer eines reinen Elektrofahrzeugs können sich über den Pfaffenhofener E-Fahrbonus freuen. Die Stadtwerke unterstützen dabei den privaten E-Fahrzeugbesitzer wie auch größere und gewerbliche Fuhrparks. Was sich 2024 alles ändert.
Die Treibhausgasquote (THG-Quote) soll das Klima schonen und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien im Verkehrssektor ersetzen. Die THG-Quote ist damit ein klimapolitisches Instrument zur Minderung von schädlichen Treibhausgasen im Verkehrssektor. Um möglichst viele Menschen zur Teilnahme an der Verkehrswende zu bewegen, belohnt die Bundesregierung seit 2022 alle Besitzer von E-Autos mit einer jährlichen Prämie für ihr vollelektrisches Auto.
Was ist neu?
2024 ändern sich einige Regularien für E-Autobesitzer. So können Anträge für den THG-Quotenhandel beim Umweltbundesamt nur noch bis 15. November 2024 eingereicht werden. 2022 war dies noch bis Ende Februar des Folgejahres möglich. Das bedeutet: E-Autobesitzer sollten den Antrag bis Ende Oktober beim Vermittler– also den Stadtwerken Pfaffenhofen – stellen.
Auch ändert sich die Höhe der ausgezahlten Prämie. Statt der bisherigen dreistelligen Summe erhalten E-Fahrzeugbesitzer nur noch 85 Euro von den Stadtwerken. Diese Senkung resultiert aus unterschiedlichen Entwicklungen auf dem Emissionsmarkt. Hier lohnt sich ein Blick auf den Mechanismus der THG-Quote.
Um den menschengemachten Klimawandel weiter einzugrenzen, sind Mineralölkonzerne gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die 2022 eingeführte THG-Quote soll dabei die CO2-Emissionen speziell im Verkehrssektor verringern. Für 2024 ist ein Minus von 9,25 Prozent vorgesehen. Um die Quote zu erfüllen und damit Strafen zu umgehen, greifen viele Konzerne zu alternativen Energiequellen. Anrechenbar ist beispielsweise der Kauf von den seit 2022 eingeführten Treibhausgasquoten von Elektroautos. E-Fahrzeugbesitzer können sich CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und den Unternehmen zum Kauf anbieten. Vermittlungsagenturen kaufen diese Zertifikate und veräußern sie dann über die Börse an Mineralkonzerne.
Warum ändert sich der Bonus?
Warum 2024 nun diese Boni sinken, kann mit dem Strommix erklärt werden, der für die THG-Quote und deren Berechnung herangezogen wird. Seit 2020 ist der Anteil fossiler – und damit schmutziger - Energieträger auf dem Strommarkt gestiegen. E-Fahrzeuge werden damit ebenfalls als schmutziger bzw. weniger emissionssparend eingestuft. Prämien sinken. Auch beim Biosprit-Markt gab es im vergangenen Jahr weniger positive Entwicklungen, die nun Auswirkungen auf die THG-Prämie haben.
Wer kann den Bonus beantragen?
Für den Bonus können alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 angemeldet werden. Pkws und Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t sowie Lkws und Omnibusse dürfen angerechnet werden. Die gilt für private als auch geschäftliche Fahrzeuge. Wer einen elektrischen Leasingwagen (unabhängig, ob privat oder gewerblich geleast) fährt, kann sein E-Fahrzeug ebenfalls für die THG-Quote anmelden. Wichtige Voraussetzung: Auf die Prämie hat nur Anspruch, wer im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist. Auch beim Kauf eines gebrauchten E-Autos ist die Zahlung des E-Fahrbonus möglich, wenn der vorherige Besitzer keine Zahlung auf Basis der THG-Prämie für das laufende Jahr erhalten hat.
Zweiräder sind aktuell nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge. Im Klartext bedeutet das also: Für S-Pedelecs und viele Roller - es sei denn, sie entsprechen den Hubraum-Angaben und der Zulassungspflicht - gibt es keinen Bonus.
Die Stadtwerke Pfaffenhofen bieten den jährlichen Service allen privaten E-Automobilisten an. Der E-Fahrbonus wird den Teilnehmenden direkt ausgezahlt.
Wer Interesse an einem Bonus hat, kann diesen online unter https://stadtwerke-pfaffenhofen.thg-quoten.de/ in vier einfachen Schritten beantragen. Einfach Rahmenbedingungen akzeptieren, E-Mail-Adresse bestätigen, den Fahrzeugschein hochladen und persönliche Daten ergänzen. Schon erhalten Sie 85 Euro für Ihren Beitrag zur Verkehrswende. Gerne berät hierzu das Kundencenter der Stadtwerke Pfaffenhofen.
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