Einleitung Mischwasser aus OT Uttenhofen
12. Dezember 2025
Ortsübliche Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze;
Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen im Ortsteil Uttenhofen in zwei Gräben zur Ilm durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm
Mit Bescheid vom 20.10.2025, Az.: 40/6323.00/0803 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser (Abwasser) aus den Entlas-tungsanlagen im Ortsteil Uttenhofen in zwei Gräben zur Ilm (Gewässer III. Ordnung) durch die Stadt-werke Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt. Ein Graben davon ist ein verrohrter Trockengraben.
Die Einleitung umfasst Mischwasser aus den Entlastungsanlagen:
Gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist dieser Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht in der Gemeinde auszulegen.
Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie der festgestellte Plan für das o. g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 19.12.2025 bis 09.01.2026 in der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Zimmer Nr. 2.16 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung, den Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Antragsunterlagen finden Sie entsprechend Art. 27a, 27b BayVwVfG auch auf der Homepage der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unter folgendem Link: https://pfaffenhofen.de/artikel/bekanntmachungen-und-ausschreibungen/. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Nach Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Mit dem Ablauf der zweiwöchigen Auslegungsfrist beginnt die Rechtsbehelfsbelehrungsfrist für die übrigen unbekannten Betroffenen zu laufen.
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.12.2025
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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