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Elternunterhalt - Regress der Sozialhilfeträger bei der Heimunterbringung

Wer muss für die Kosten aufkommen wenn die Eltern im Heim untergebracht werden müssen? Oft reichen die eigene Altersversorgung und das angesparte Vermögen nicht aus, um einen Heimplatz und die Pflege zu finanzieren. Wenn dann der Sozialhilfeträger in Vorleistung tritt, sind die Kinder der Pflegebedürftigen mit der Problematik konfrontiert, ob und in welcher Höhe sie im Wege des Regresses durch den Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden können. Über die rechtliche Situation können Sie sich im Vortrag informieren.

Dienstag, 08.03.2016 19.30 - 21.00 Uhr
Gebühr: 8 €

Anmeldung und Information unter 08441 490 480.

Autor: vhs Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen

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