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Erlass der Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“

Erlass der Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ © Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Erlass der Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 21.07.2026 die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 206 „Gewerbegebiet an der Raiffeisenstraße“ beschlossen. Der Beschluss über den Erlass der Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den Bereich entlang der Raiffeisenstraße von deren nordwestlicher bis zur südöstlichen Ecke einschließlich der angrenzenden Grundstücke. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre im Internet unter https://pfaffenhofen.de/artikel/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.07.2026

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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