Erste Änderung & Erweiterung des BPs Nr. 98 „Streitdorf“ – Aufstellungsbeschluss und Erlass Veränderungssperre
20. Januar 2023
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
A) Aufstellung des Bebauungsplans zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die Entwicklung des Ortsteils unter Berücksichtigung der baukulturellen Gegebenheiten und dem dörflichen Charakter von Streitdorf zu sichern; insbesondere sollen ortstypische Strukturen bewahrt bleiben und das Gebiet vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 750, 756, 758, 759, 759/4, 760, 760/2, 763, 765, 768, 770, 771, 772, 772/3, 774/11, 776, 779, 779/2, 779/3, 781, 781/1, 783, 784, 784/2, 786, 786/1, 786/2, 786/3, 787, 787/1, 787/2, 788, 788/1, 788/2, 789, 789/1, 789/2, 789/3, 789/4, 790, 790/3,790/4, 790/5, 790/6, 835/1, 835/2, 903/2, sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 752, 774, 837, 833, 900/1, 901, 903 und 931 der Gemarkung Förnbach. Er erstreckt sich über den gesamten Ortsteil Streitdorf und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und bis 08.02.2023 zur Planung äußern.
B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 19.01.2023 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“, also für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 750, 756, 758, 759, 759/4, 760, 760/2, 763, 765, 768, 770, 771, 772, 772/3, 774/11, 776, 779, 779/2, 779/3, 781, 781/1, 783, 784, 784/2, 786, 786/1, 786/2, 786/3, 787, 787/1, 787/2, 788, 788/1, 788/2, 789, 789/1, 789/2, 789/3, 789/4, 790, 790/3,790/4, 790/5, 790/6, 835/1, 835/2, 903/2, sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 752, 774, 837, 833, 900/1, 901, 903 und 931 der Gemarkung Förnbach, eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich über den gesamten Ortsteil Streitdorf und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.01.2023
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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