Fakten im Überblick: GebäudeModernisierungsGesetz
05. August 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Die wichtigsten Fakten und Änderungen im Überblick:
1. Freiheit bei der Heizungswahl
Keine 65 %-Pflicht: Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos gestrichen. Freie Technologieauswahl: Sie können wieder frei zwischen Gas-, Öl-, Pellet-, Hybrid- oder Wärmepumpenheizungen wählen. Zwangsberatungen und Betriebsverbote entfallen.
2. Die „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen
Wer ab sofort eine neue Heizung auf Basis von Gas, Heizöl oder Flüssiggas einbaut, ist verpflichtet, schrittweise steigende Anteile an klimafreundlichen Brennstoffen (wie Biomethan oder Bioöl) zu nutzen. Die Quoten steigen stetig an:
Ab 2029: 10 %Ab 2030: 15 %Ab 2035: 30 %Ab 2040: 60 %Ab 2045: 100 %
3. Neue Förderbedingungen (BEG)
Die Förderung für klimafreundliche Heizungen und Gebäudesanierung bleibt bestehen, wurde aber neu strukturiert:
Einkommensbonus: Für Haushalte mit weniger als 30.000 Euro Jahreseinkommen stieg der Bonus von 30 % auf 40 %.Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Kinderzuschlag, der das zugrunde liegende Einkommen für den Bonus einmalig um 10.000 Euro reduziert.Förderdeckel: Die förderfähigen Maximalkosten sanken auf 28.000 Euro und werden schrittweise weiter abgesenkt.
HINWEIS Info-Veranstaltung:
"Heizungsmodernisierung - Orientierung im aktuellen Regelrahmen"
Montag, 10. August, 19 bis 20:30 Uhr, Online-Vortrag, kostenlos
Infos und Anmeldung HIER.
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