Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Bebauungsplan „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ liegt öffentlich aus

Der Lageplan zum Bürgerwindpark
Aufgrund des Projekts „Bürgerwindpark“ im Förnbacher Forst hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen im Februar die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ beschlossen. Da die Bauleitplanung mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung begleitet werden soll – voraussichtlich samt Bürgerentscheid im Herbst – erfolgt bereits jetzt die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Wegen der Sommerferien wird die Auslegungsfrist verlängert. Zwischen dem 12. Juli und dem 22. August können die Bürger und die öffentliche Stellen erstmals zum vorgestellten Planentwurf Stellung nehmen. Nach der Abwägung der dabei eingegangenen Rückmeldungen schließt sich im Herbst eine zweite Auslegungsrunde an. Zudem soll im Oktober ein Bürgerentscheid über das Projekt durchgeführt werden, nach dessen Ausgang schließlich im Dezember 2016 entweder der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans oder die Einstellung des Bauleitplanverfahrens erfolgt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gliedert sich in drei Teilflächen. Das Plangebiet befindet sich östlich von Pfaffenhofen zwischen der Kreisstraße PAF 23 (Eberstetten – Geisenhausen) und der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Streitdorf und Großarreshausen. Beabsichtigt ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen. Die Planunterlagen sind im Stadtbauamt öffentlich ausgelegt und können bis zum 22. August eingesehen werden. Im Internet sind die Unterlagen auf www.pfaffenhofen.de/bebauungsplan163 zu finden.

Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

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