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Gas-, Wasser- und Stromzähler: So klappt´s mit dem Ablesen

Gas-, Wasser- und Stromzähler: So klappt´s mit dem Ablesen

Ab Mitte Dezember erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Ablesekarten für Gas, Wasser und Strom. Eine Rückmeldung muss bis zum 5. Januar vorliegen. Sollten keine Zählerstände gemeldet werden, muss der jeweilige Verbrauch geschätzt werden.

Da sind sie wieder: Die Zählerablesekarten liegen im Briefkasten. Jahr für Jahr verschicken die Stadtwerke Pfaffenhofen und die Stromversorgung Pfaffenhofen ab Mitte Dezember die Karten an die Bürgerinnen und Bürger. Jahr für Jahr treten dabei dieselben Fragen auf. Warum zwei Ablesekarten? Wer ist für was zuständig und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Energienetzbetreiber und Energielieferant?

Warum schreibt die Stromversorgung Pfaffenhofen?

Die Stromversorgung Pfaffenhofen verschickt Ablesekarten an circa 14.000 Haushalte im Stadtgebiet. Warum? Die Stromversorgung Pfaffenhofen ist der Stromnetzbetreiber in Pfaffenhofen. Seit 2017 ist das Unternehmen zuständig für das Stromnetz in der Region. Eine Ausschreibung der Stadt hat seinerzeit die Weichen gestellt, das Netz wieder zu rekommunalisieren und damit in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Ein Netzbetreiber betreibt Stromnetze in einem bestimmten Gebiet. Er ist dafür verantwortlich, dass Netze instandgehalten, saniert oder neu verlegt werden. Kurzum: Er macht es möglich, dass Strom zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern kommen kann.

Was ist ein Stromlieferant?

Neben dem Netzbetreiber gibt es noch den Stromlieferanten. Von ihm kommt der eigentliche Strom, deshalb wird mit ihm auch der individuelle Stromliefervertrag (inklusive Abschlagszahlungen und Jahresendabrechnung) abgeschlossen. Ein Stromlieferant kann ein Stadtwerk sein oder aber auch ein auf Strom spezialisiertes Unternehmen. Damit der Strom dort ankommt, wo er gebraucht wird, muss der Stromlieferant Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber zahlen. Mit anderen Worten: Der Stromlieferant zahlt für den Weg bis zum Haushalt. Diese Netznutzungsentgelte inklusive Messgebühren sind im Gas- und Strompreis enthalten. Allerdings gibt es dabei wieder Ausnahmen. Einige Stromlieferanten schließen diese Messgebühren nicht mehr in ihre Rechnung ein. In diesem Fall bekommt der Stromkunde eine Rechnung direkt vom Netzbetreiber, also von der Stromversorgung Pfaffenhofen. Der Netzbetreiber gibt die gemeldeten Zählerstände dann an alle Stromlieferanten, die im Versorgungsgebiet aktiv sind. Bei Kundinnen und Kunden, die Öko-Strom von den Stadtwerken beziehen, sind alle Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern nach wie vor im Strompreis enthalten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Stromlieferant liefert den Strom. Mit ihm schließen die Haushalte einen Vertrag ab. Da es mehrere Anbieter gibt, ist ein Wechsel möglich.Dem Netzbetreiber gehören sämtliche Stromleitungen in einem Versorgungsgebiet. Ein Wechsel ist damit nicht möglichWarum gibt es die Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?

Der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant ist zwar nicht ganz einfach zu verstehen, doch die Unterscheidung ergibt durchaus Sinn. Der Gesetzgeber möchte, dass Netz und Vertrieb streng getrennt werden. Ziel dabei ist der neutrale Netzbetrieb. Der Netzbetreiber kann damit unabhängig agieren – so wie es im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben ist.

Warum bekommen manche Kundinnen und Kunden zwei Ablesekarten?

Innerhalb des Netzgebietes der Stromversorgung Pfaffenhofen muss die Meldung an den Netzbetreiber erfolgen und wird an die Stadtwerke als Stromlieferant weitergeleitet. Kunden, die außerhalb des Netzgebietes der Stromversorgung angesiedelt sind, erhalten ihre Ablesekarte von ihrem Netzbetreiber und bekommen zusätzlich zum Jahresende eine Ablesekarte von den Stadtwerken Pfaffenhofen.

Warum bekommen manche Kundinnen und Kunden keine Wasserablesekarten mehr?

Kundinnen und Kunden, die in diesem Jahr keine Wasserablesekarte erhalten, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Kurzem einen digitalen Wasserzähler installiert bekommen. Mit dem Einbau dieses modernen Zählers entfällt für den Hauseigentümer bzw. Mieter eines Hauses die jährliche Übermittlung von Zählerständen. Denn diese werden von den Stadtwerken in der Regel einmal pro Jahr abgerufen.

Wie kann der Wasserzählerstand bei digitalen Wasserzählern selbst abgelesen werden?

Eigentümerinnen und Eigentümer von digitalen Wasserzählern müssen zwar den Wasserzählerstand nicht selbst ablesen, dennoch haben sie bei Interesse die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Was bisher ein mechanisches Zählwerk angezeigt hat, ist auf dem neuen Zähler digital ablesbar und somit deutlich benutzerfreundlicher. Ein Blick auf das Display des Zählers ermöglicht eine Überwachung des Verbrauchs. Eine genaue Anleitung wurde bei der Installation des digitalen Wasserzählers ausgeben.

Wie kann der Zählerstand gemeldet werden?

Zählerstände zu melden ist im Grunde recht einfach. Die Stromversorgung Pfaffenhofen bietet hierfür ein Online-Zählerportal an: www.stromversorgung-pfaffenhofen.de/zaehlerstand

Korrekturen oder Änderungen von persönlichen Daten müssen grundsätzlich beim individuellen Energielieferanten gemeldet werden.

Alle Zählerstände, die an die Stadtwerke gemeldet werden sollen, können auch online über das Kundenportal der https://www.stadtwerke-pfaffenhofen.de/kundenportal eingegeben werden. Die Registrierung für das Kundenportal dauert nur wenige Minuten und kann jederzeit erfolgen. Neben der Eingabe der aktuellen Zählerstände können über das Portal auch Abschlagszahlungen angepasst, Bankverbindungen geändert und vorangegangene Rechnungen eingesehen werden.

Was passiert, wenn die Zählerstände nicht oder zu spät gemeldet werden?

Um den Zählerstand rechtzeitig zu melden und damit auf Nummer sicher zu gehen, dass die individuelle Abrechnung dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, sollte die ausgefüllte Ablesekarte bis zum 31. Dezember auf den Postweg gebracht werden. Alternativ hierzu kann die ausgefüllte Karte in den Briefkasten der Stadtwerke (Münchner Str. 5/Weilhammer Klamm) geworfen oder die Daten digital übermittelt werden. Zählerstände, die nicht bis zum 5. Januar eingegangen sind, werden entsprechend des Vorjahresverbrauchs geschätzt.

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