Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit; Änderungssatzung der Verbandssatzung sowie Entschädigungssatzung Wasserzweckverband „Geroldshausener Gruppe“

Wasserrecht; Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen I, II und III (Spitalholz), Brunnen VI (Schindlhauser Holz) und Brunnen VII (Angkofen) für die Wasserversorgung der Stadt Pfaffenhofen

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);

Bekanntmachung der 9. Änderungssatzung der Verbandssatzung sowie Erlass einer Entschädigungssatzung des Wasserzweckverbandes „Geroldshausener Gruppe“

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 16.07.2020 obige Satzungen beschlossen. Sie treten rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.

Die Satzungen sind im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm Nr. 27/2020 veröffentlicht.

Außerdem liegen die Satzungen während des ganzen Jahres zur Einsicht für jedermann in der Geschäftsstelle des Verbandes im Rathaus der Gemeinde Schweitenkirchen, Zi. Nr. 12, während der üblichen Bürostunden auf.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.08.2020

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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