Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. Mai 2022 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B    für 2. Kvj. 2022

Gewerbesteuervorauszahlung      für 2. Rate 2022

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm    IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18

           BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG     IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06

            BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm   IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04

            BIC: HYVEDEMM426

Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.04.2022

STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Roland Dörfler

2. Bürgermeister

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