Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. Februar 2023 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B für 1. Kvj. 2023

Gewerbesteuervorauszahlung für 1. Rate 2023

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18

       BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06

           BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04

          BIC: HYVEDEMM426

Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der

gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung

angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.02.2023

STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Thomas Herker

1. Bürgermeister

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