Grundsteuer A und B, Gewerbesteuervorauszahlung
13. Mai 2026
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 15. Mai 2026 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für 2. Kvj. 2026
Gewerbesteuervorauszahlung für 2. Rate 2026
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadt Pfaffenhofen erfolgen:
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
BIC: GENODEF1INP
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm
BIC: HYVEDEMM426
Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der
gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung
angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.04.2026
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
Erster Bürgermeister
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