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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Hl. Geist- und Gritsch’sche Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Hl. Geist- und Gritsch’sche Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Hl. Geist- und Gritsch’sche Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

I.

Die Hl. Geist- und Gritsch’sche Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die

Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar

2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und der Haushaltsplan wurden in der

Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kämmerei, Hauptplatz 18 (Zi. Nr. 3.10) niedergelegt

(Art. 26 Abs. 2 GO) und sind zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer

Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bereitgelegt (§ 4

Bekanntmachungsverordnung).

II.

Die Haushaltssatzung ist mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom

13.03.2025 60/941-2024/007571 genehmigt worden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.03.2025

i. A.

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

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