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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

I.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und der Haushaltsplan wurden in der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kämmerei, Hauptplatz 18 (Zi. Nr. 3.10) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und sind zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).

II.

Die Haushaltssatzung ist mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom

13.03.2025 60/941-2024/007568 genehmigt worden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.03.2025

i. A.

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

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