Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
27. März 2025

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
I.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und der Haushaltsplan wurden in der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kämmerei, Hauptplatz 18 (Zi. Nr. 3.10) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und sind zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).
II.
Die Haushaltssatzung ist mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom
13.03.2025 60/941-2024/007568 genehmigt worden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.03.2025
i. A.
Thomas Herker
Erster Bürgermeister
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