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Hausshaltssatzung 2024 des Wasserzweckverbands "Geroldshausener Gruppe"

Stadtwappen

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 des Wasserzweckverbands „Geroldshausener Gruppe“

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m § 4 BekV eine Woche lang nach Erscheinen des Amtsblattes im Rathaus der Gemeinde Schweitenkirchen – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht aufgelegt. Außerdem liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres im Rathaus Schweitenkirchen -Kämmerei- innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

Die Haushaltssatzung 2024 wurde im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm am 28.12.2023 (Ausgabe 41/2023) veröffentlicht.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 08.01.2024

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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