Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Hundesteuer

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse und Zweck der Hundehaltung der Stadt melden.Der Hundehalter soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg oder ändern sie sich, ist das der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Wegfall oder Änderung anzuzeigen.Die Hundean- und abmeldungen können online auf der Homepage unter www.pfaffenhofen.de/hundesteuer, im Sachgebiet Steuern (Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.01) oder persönlich im Bürgerbüro (Hauptplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 002) vorgenommen werden.

Pfaffenhofen a.d. Ilm, 08.03.2022

Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

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