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Kommunalwahlen 2026

In den Wahllokalen kann am 8. März von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. © Stadtverwaltung Pfaffenhofen

Am Sonntag, den 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auch in Pfaffenhofen und im Landkreis entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wie ihre Stadt und Region in den kommenden sechs Jahren gestaltet werden.

Warum sind Kommunalwahlen wichtig?

Bei kaum einer anderen Wahl ist der Einfluss der eigenen Stimme so direkt spürbar – denn es geht um Politik vor der eigenen Haustür. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen, wer in ihrer Gemeinde und im Landkreis Verantwortung übernimmt. Das sind in Pfaffenhofen die 30 Mitglieder des Stadtrats und im Landkreis die 60 Mitglieder des Kreistages. Sie bestimmen über die Aufstellung der kommenden Haushaltspläne. Sie geben die Themen vor, die die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung umsetzt. Der Bürgermeister und der Landrat können ihre Pläne und Vorstellungen nur umsetzen, wenn sie eine Mehrheit in diesen Gremien (im Stadtrat bzw. Kreistag) hinter sich haben.

Politik vor Ort: Aufgaben von Gemeinden und Landkreisen

Gemeinden und Landkreise regeln zahlreiche Aufgaben, die das tägliche Leben unmittelbar beeinflussen. Die Gemeinden sind dabei vor allem für Angelegenheiten zuständig, die direkt vor Ort anfallen. Dazu zählen z. B. die Ortsentwicklung, die Versorgung mit Trinkwasser und Energie, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Abwasseranlagen sowie die Organisation der Feuerwehr. Darüber hinaus übernehmen Gemeinden auch freiwillige Aufgaben – sie schaffen Angebote für Freizeit, Bildung und Kultur, von Sportstätten über Parks bis zur Musikschule. Hinzu kommen Aktivitäten rund um Klimaschutz, Soziales und Integration.

Die Landkreise kümmern sich hingegen um Aufgaben, die einzelne Gemeinden allein nicht bewältigen können. Dazu gehören beispielsweise weiterführende Schulen, Krankenhäuser, der Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, die Abfallwirtschaft sowie Angebote der Jugendhilfe und des Rettungswesens.

Was wird gewählt?

In ganz Bayern werden bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden rund 39.500 kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gewählt.

In Pfaffenhofen bzw. im Landkreis geht es konkret um:

den Ersten Bürgermeister – sechs Kandidaten stellen sich in Pfaffenhofen zur Wahldie Mitglieder des Stadtrats – für die 30 Stadt-ratssitze gibt es 204 Bewerberinnen und Bewerber auf 10 Listen. Erstmals stehen auch Listen der AfD, der Linken und der JU zur Wahl. die Landrätin bzw. den Landrat – sieben Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich um den Posten des Landrats. die Mitglieder des Kreistags – aus 485 Kandidierenden auf 10 Listen werden die 60 Mitglieder des künftigen Kreistags bestimmt.Wann und wo wird gewählt?

Die Wahllokale sind am 8. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo Sie wählen, erfahren Sie über Ihre Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag per Post zugeschickt wird.

Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008), seit mindestens zwei Monaten sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Gemeinde oder im Landkreis aufhalten und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl – Kreuze bequem zu Hause setzen

Wer am Wahltag verhindert ist oder lieber von zu Hause wählen möchte, kann seit dem 9. Februar Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden seit dem 16. Februar per Post verschickt.

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich beim Wahlamt, per E-Mail oder Fax sowie online über die Internetseite der Stadt oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden (nicht telefonisch). Nach dem Antrag erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Diese beinhalten einen Wahlschein, die Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Online kann man die Briefwahlunterlagen bis spätestens 2. März beantragen.

Das Wahlamt (nicht das Bürgerbüro) ist seit 16. Februar im Rathaus im 2. Stock erreichbar und hat Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich hat es am Freitag, den 6. März von 13 bis 15 Uhr geöffnet. Das ist auch der letzte Termin, um die Briefwahl persönlich dort zu beantragen.

Wichtig ist, dass der ausgefüllte Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht. Bitte beim Postversand darauf achten. Sie können den Wahlbrief auch im Rathaus abgeben oder dort in den Briefkasten werfen. Der Wahlbrief muss spätestens bis 18 Uhr am Sonntag, 8. März eingehen.

Wie viele Stimmen habe ich?

In Pfaffenhofen erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Wahl des Ersten Bürgermeisters (gelber Stimmzettel) und des Landrates (blauer Stimmzettel) je eine Stimme. Für die Wahl der Stadtratsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind.

In Pfaffenhofen sind das 30 Stimmen für die Stadtratswahl (grüner Stimmzettel) und 60 Stimmen für die Kreistagswahl (weißer Stimmzettel). Die Stimmenzahl steht jeweils oben auf dem Stimmzettel.

Kumulieren und Panaschieren – was bedeutet das?

Eine Besonderheit bei der Wahl von Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern: Es ist möglich, einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben und auch parteiübergreifend zu wählen.

Sie haben also folgende Möglichkeiten:

Sie können Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen – das nennt man panaschieren.Sie können kumulieren: Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können Sie bis zu maximal drei Stimmen geben, indem Sie die Zahl der Stimmen mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ neben den zu wählenden Kandidaten schreiben.Sie können eine ganze Parteiliste ankreuzen. Dann bekommt jede Person auf dieser Liste in der angegebenen Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb einer Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Wenn Sie zusätzlich zum Listenkreuz einzelnen Personen Stimmen geben (eine oder mehrere) – auch aus anderen Parteien –, werden zuerst diese Stimmen gezählt. Die übrigen Stimmen gehen danach an die nicht gestrichenen Personen der angekreuzten Parteiliste, und zwar in der dort festgelegten Reihenfolge.Wichtig ist, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Ihnen zustehen, und den Stimmzettel eindeutig ausfüllen, da der Stimmzettel sonst ungültig wird.Wann ist der Stimmzettel ungültig?

Der Stimmzettel wird ungültig, wennnicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben wurden,die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,zusätzliche Kritzeleien oder Bemerkungen angebracht werden,nichts angekreuzt ist. Namen nur zu strei-chen, reicht alleine nicht aus.eine einzelne Person mehr als 3 Stimmen hat.Kommunalwahl von a bis Z

Amtszeit

Sie beträgt sechs Jahre, d. h. die nächste Kommunalwahl ist 2032. Ergebnisse

Die ersten Ergebnisse, die vorliegen werden, die der Bürgermeister- und Landratswahl sein. Diese gibt es ab ca. 19 Uhr auf der Webseite der Stadt pfaffenhofen.de/kommunalwahl-2026 oder bei der öffentlichen Übertragung im Festsaal des Rathauses. Kreistag

Er entscheidet über Dinge, für die der Landkreis zuständig ist wie z. B. Müllgebühren, weiterführende Schulen oder die Ilmtalklinik. Landrat

Er führt den Vorsitz im Kreistag und leitet das Landratsamt. Dieses hat kommunale Aufgaben (siehe Kreistag) und ist zugleich staatliche Verwaltungsbehörde für z. B. Baugenehmigungen oder Natur- und Hochwasserschutz. Mandate

Die Zahl der Stadt- oder Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl. In der Stadt

Pfaffenhofen leben gut 28.000 Menschen (30 Stadtratssitze). Der Landkreis zählt rund 131.000 Menschen (60 Kreistagsmandate).Ratsinformationssystem

Im Ratsinformationssystem (pfaffenhofen.ratsinfomanagement.net/) sind Vorlagen und Protokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen zugänglich.Stadtrat

Der Pfaffenhofener Stadtrat tagt monatlich. Die öffentlichen Sitzungen werden per Live-stream (pfaffenhofen.de/livestream) übertragen und können im Archiv (pfaffenhofen.de/archiv-pudlive) nachträglich angeschaut werden. Stimmzettel

Sie erhalten vier Stimmzettel. Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem Stimmzettel.Termin

Die Kommunalwahl findet am Sonntag, 8. März statt. Falls eine Stichwahl nötig wird, findet diese am Sonntag, 22. März statt. Unionsbürger

Ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Pfaffenhofen leben, dürfen wählen.Wahlbenachrichtigung

Diese sollten Sie ca. drei Wochen vor der Wahl erhalten haben. Haben Sie keine bekommen und sind der Meinung, dass Sie wählen dürfen? Dann melden Sie sich bitte im Bürgerbüro im Rathaus. Wahllokale

In Pfaffenhofen und den Ortsteilen werden 16 Wahllokale eingerichtet. Wo Sie wählen können, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

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