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Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober

Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober

Am 8. Oktober bestimmen die Wählerinnen und Wähler, wer ihre Interessen im Bayerischen Landtag vertreten wird. Gewählt werden die Abgeordneten für das Landesparlament. Der Landtag bestimmt dann den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und bestätigt die Regierungsmitglieder. Die Wahl ist wichtig, denn durch die Stimmabgabe kann man Einfluss auf die Entwicklungen im eigenen Bundesland nehmen.

Wählen können die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in ihrem Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Welches Wahllokal zuständig ist, findet man auf der Wahlbenachrichtigung, die jede/r Wahlberechtigte per Post zugestellt bekommen hat. Wie viele Kreuzchen zu setzen sind, bis wann die Briefwahl im Rat-haus ankommen muss und warum manche Stimmzettel als ungültig gewertet werden, wird nachfolgend erklärt.

Landtagswahl: zwei Stimmzettel, zwei Kreuze; Direkt- und Listenkandidaten wählen

Die Stimmabgabe für die Landtagswahl erfolgt auf zwei Stimmzetteln. Auf jedem Zettel darf man ein Kreuz setzen. Auf dem Stimmzettel A (siehe Abbildung) wählen die Bürgerinnen und Bürger mit der Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem eigenen Stimmkreis. Die Kandidatin bzw. der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und zieht in den Landtag ein.

Da alle Regionen Bayerns mindestens einen Abgeordneten in den Landtag entsenden sollen, ist Bay-ern in 91 Stimmkreise unterteilt. Weitere Informationen zu den Stimmkreisen und zur Landtagswahl 2023 finden sie unter: www.bayern.landtag.de/aktuelles/landtagswahl-bayern-2023

Stimmzettel A für die Landtagswahl: Erstimme für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten

Mit der Zweitstimme auf dem Stimmzettel B (untere Abbildung) wählt man nicht nur eine Partei, sondern kann auch eine Kandidatin oder einen Kandidaten wählen.

Jede Partei erstellt je Wahlkreis eine Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten. Wahlkreise sind deutlich größer als Stimmkreise. Insgesamt gibt es sieben dieser Wahlkreise in Bayern, auch Regierungsbezirke genannt: Unter-, Ober- und Mittelfranken, Oberpfalz, Nieder- und Oberbayern und Schwaben. Jeder Wahlkreis erhält entsprechend seiner wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Landtag.

Generell gilt bei der Zweitstimme die Faustregel „Name vor Partei“, man wählt also eine Person. Man kann jedoch auch die Wahlkreisliste einer Partei ankreuzen anstatt eines einzelnen Kandidaten. Damit  wird die Stimme der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet. Dafür setzt man sein Kreuz direkt in den Kasten mit dem Parteinnamen.

Stimmzettel B für die Landtagswahl: Zweitstimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus den Listen der Parteien

Bezirkswahl funktioniert wie die Landtagswahl

Zeitgleich zur Landtagswahl finden auch die Bezirkswahlen statt. Hier wählen die Bürgerinnen und Bürger die Bezirksrätinnen und Bezirksräte, die sie in den jeweiligen Regierungsbezirken (Unter-, Ober- und Mittelfranken, Oberpfalz, Nieder- und Oberbayern, Schwaben) vertreten. Die Bezirke kümmern sich u. a. um die Sozialhilfe, die Jugendhilfe, das Gesundheitswesen, das Förderschulwesen und die Denkmal- und Heimatpflege.

Die Bezirkswahl entspricht im Wesentlichen der Landtagswahl: zwei Stimmzettel, zwei Kreuze, Direkt- und Listenkandidaten.

Stimmzettel A für die Bezirkswahl: Erstimme für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten

Stimmzettel B für die Bezirkswahl: Zweitstimme für eine Kandidatin

oder einen Kandidaten aus den Listen der Parteien

Hinweise zur Wahl Wahlberechtigung, gültige Stimmabgabe und BriefwahlWahlberechtigung Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind alle Deutschen, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht infolge eines Richterspruchs vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Ungültige Stimmzettel werden aussortiert

Ein Stimmzettel wird generell nicht gezählt, wenn der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht eindeutig zu erkennen ist. Das ist der Fall, wenn man bei der Erststimme zum Beispiel zwei Kreuze setzt oder gar keinen Namen ankreuzt. Weiterhin wird die Stimmabgabe ungültig, wenn man zusätzlich zum Kreuz etwas handschriftlich auf den Wahlzettel schreibt. Außerdem darf bei der Briefwahl kein Stimm-zettelumschlag leer abgegeben werden, dann gelten beide Briefwahl-Stimmen als ungültig.

Briefwahl nutzen

Wer vorab per Briefwahl wählen möchte, kann bei der Stadtverwaltung Briefwahlunterlagen anfordern. Diese werden üblicherweise eine Woche nach Antragstellung zugestellt. Die Wahlunterlagen müs- sen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag im Rathaus ankommen, um bei der Auszählung berücksichtigt werden zu können.

Bitte beachten: Am Sonntag erfolgt keine Postzustellung.

LANDTAGS- UND BEZIRKSWAHL A–ZAmtszeit

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, d. h., die nächste Landtagswahl findet 2028 statt.

Bezirkswahl

Die Mitglieder der Bezirkstage (der sieben bayerischen Regierungsbezirke) werden zusammen mit dem Landtag gewählt. Das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahl.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen sind schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (Wahlamt) zu beantragen. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle eingehen.

Erststimme

Mit der Erststimme wählt man die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten seines Stimmkreises. Man hat eine Stimme.

Direktmandat

Um den Willen des Volkes genau abzubilden, sendet jeder Stimmkreis einen direkt gewählten (Direktmandat) Abgeordneten in den Landtag. Diese/r wird mit der Erststimme gewählt. Es genügt eine einfache Mehrheit.

Landtag

Das bayerische Parlament besteht aus 180 Abgeordneten, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, stimmt den Regierungsmitgliedern zu, kontrolliert die Regierung und ihre Verwal-tung und beschließt Gesetze. Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Landesvertretung, die jedoch von Bundesland zu Bundesland anders heißen kann. In Berlin beispielsweise heißt der Landtag „Abgeordnetenhaus“, in Hamburg und Bremen „Bürgerschaft“.

Listenkandidatinnen/Listenkandidaten

Jede Partei stellt eine Kandidatenliste zusammen, deren Kandidaten über die Zweitstimme in den Land-tag gewählt werden können.

Stimmkreis

Bayern ist in 91 Stimmkreise unterteilt. Jeder Stimmkreis wählt einen Direktkandidaten. Es genügt eine einfache Mehrheit. Wahlbenachrichtigung Mitte September sollten Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Haben Sie keine Benachrichtigung bekommen, sind aber der Meinung, dass Sie wählen dürfen, dann melden Sie sich bitte im Bürgerbüro im Rathaus unter Tel: 08441 782400.

Wahlberechtigung

Deutsche Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens drei Monaten für gewöhnlich in Bayern aufhalten sind wahlberechtigt.

Wahlkreis

Die Regierungsbezirke (Unter-, Ober- und Mittelfranken, Oberpfalz, Nieder- und Oberbayern, Schwaben) stellen die Wahlkreise dar und haben entsprechend ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschied-lich viele Sitze im Landtag.

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählt man eine Listenkandidatin oder einen Listenkandidaten. Man hat eine Stimme.

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