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Leinenpflicht für große Hunde am Gerolsbachweg

Leinenpflicht für große Hunde am Gerolsbachweg

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Stadtrat mit einer Leinenpflicht für bestimmte Hunde im Bereich des Gerolsbachwegs befasst. Diese Verordnung sieht vor, dass nur erwachsene Hunde einzelner Rassen oder Gruppen wie Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler, Kampfhunde und Deutsche Dogge künftig ausschließlich an der Leine geführt werden dürfen. Dies soll auch für Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm gelten. Die Anleinpflicht soll bis zu 10 Meter auf den am Weg angrenzenden Grünflächen gelten.

Teil der Diskussion waren unter anderem die rechtlichen Grundlagen und ob Einzelfallverordnungen nicht eine Lösung wären. Einzelfallverordnungen können jedoch nur erlassen werden, wenn es konkrete Vorfälle gab. Anlass für den Antrag auf eine Leinenpflicht war, dass Katzen von freilaufenden Hunden totgebissen wurden.

Im Bereich um den Gerolsbachweg treffen häufig Kinder, Familien, ältere Menschen und Hundehalter zusammen. Durch das freie Herumlaufen besonders von größeren Hunden fühlen sich einige Bürgerinnen und Bürger im genannten Bereich nicht mehr sicher oder vermeiden diesen gezielt. Durch die angrenzenden Schulen, den Kindergarten und den Abenteuerspielplatz sind in diesem Bereich außerdem vermehrt Kinder, Jugendliche und Familien unterwegs. Die Verordnung hat zum Ziel, die Sicherheit zu erhöhen, ohne Hundehalter unverhältnismäßig einzuschränken. Es würde weiterhin einen Bereich für das freie Spiel von Hunden geben. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, eine Verordnung auszuarbeiten und dem Stadtrat zum Erlass vorzulegen.

Die Verordnung soll für den Gerolsbachweg zwischen Kapellenweg und Abenteuerspielplatz, die Bereiche um Grund- und Mittelschule Pfaffenhofen, Grundschule Niederscheyern mit Verkehrsübungsplatz und Kindertagesstätte Maria Rast gelten.

Bereits 2014 wurden dort Hinweisschilder „Hunde bitte auf den Hauptwegen anleinen!“ angebracht. Die Stadtverwaltung schrieb darauffolgend alle Hundehalter eigens an, Hunde doch bitte angeleint zu führen. Die Hinweisschilder und das Anschreiben haben nicht die gewünschte Wirkung gezeigt, da immer wieder Beschwerden bezüglich freilaufender Hunde im Bereich des Gerolsbachwegs eingehen. Bisher konnten bei einem Verstoß gegen die „Anleinbitte“ keine rechtlichen Sanktionen erfolgen. Auf den städtischen Spiel- und Bolzplätzen untersagt die Grünanlagensatzung von 2017, Hunde oder andere Tiere mitzuführen oder laufen zu lassen. Nun soll mit der Verordnung die Sicherheit von Spaziergängern und Schulkindern verbessert werden und eine rechtliche Grundlage gegen Verstöße geschaffen werden.

Sollte es zu Verstößen kommen, bedarf es konkrete Angaben von Zeugen über den Halter und Hund, um Maßnahmen ergreifen zu können. Jeder Einzelfall wird betrachtet und es kann je nach dem eine Leinenpflicht und eine sichere Unterbringung auf dem Haltergrundstück angeordnet werden.

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