Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
14. Oktober 2020

I.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 erlassen. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kämmerei, Hauptplatz 18 (Zi. Nr. 3.10) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und ist zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).
II.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 24.09.2020 60/941.1 rechtsaufsichtlich geprüft worden.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 15.10.2020
Thomas Herker
1. Bürgermeister
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